Erbrecht
Im Erbrecht geht es einerseits um die Frage der vorausschauenden Gestaltung der Erb- und Vermögensnachfolge, andererseits um den bereits eingetretenen Erbfall sowie die damit verbundene Durchsetzung oder die Abwehr erbrechtlicher Ansprüche und Verpflichtungen sowie der Pflichtteilsansprüche. Die hiermit einhergehenden Probleme sind vielschichtig, kompliziert und geprägt von der Rechtsprechung der Gerichte. Häufig stellen sich dem Ratsuchenden beispielsweise folgende Fragen:
- Was passiert im Falle meines Ablebens mit meinem Vermögen? Wie kann ich die Verteilung optimal und sinnvoll gestalten?
- Wie kann ich erreichen, dass nach meinem Ableben mein Vermögen gerecht an meine Nachkommen verteilt werden kann?
- Was kann ich tun, dass nach meinem Tod mein Ehegatte nicht aus der Wohnung muss und keine Pflichtteile auszahlen muss?
- Welche Gestaltungsmöglichkeiten für den Todesfall gibt es überhaupt und wo liegen die einzelnen Vor- und Nachteile?
- Wie kann ich meinen Pflichtteilsanspruch geltend machen, wie hoch ist dieser und was muss ich alles beachten?
- Was kann ich als Erbe tun, wenn der Nachlass überschuldet ist und was muss ich in diesem Fall beachten?
- Was kann ich tun, wenn ich nicht Erbe bin, aber Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung, die der Verstorbene eingerichtet hat?
- Welche Auskunftsmöglichkeiten stehen mir als Erbe oder als Pflichtteilsberechtigter zu?
In diesen sowie in allen anderen erbrechtlichen Fragen können Sie sich an uns wenden.
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