Andrea Zach

Ich bin seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2002 in Hof als Anwältin tätig. Seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit habe ich mich auf die Fachgebiete des Familienrechts und des Erbrechts spezialisiert. Im Jahre 2006 wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" verliehen. Auch habe ich den Fachanwaltslehrgang "Erbrecht" erfolgreich absolviert und besondere theoretische Kenntnisse im "Erbrecht" erworben, die ich seither in ständiger Praxis und Fortbildung einsetze und ausbaue.

Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des "Deutschen Anwaltsvereins". Durch ständige und umfangreiche Fortbildung nebst laufender Aktualisierung meines fachspezifischen Wissens kann ich Sie in allen von mir betreuten Rechtsgebieten auch in schwierigen und konfliktreichen sowie komplexen Rechtsfragen bestens beraten und interessengerecht, kompetent und umfassend vertreten. Wichtiger Bestandteil einer guten Vertretung Ihrer Interessen ist dabei für mich, mir Zeit für Ihr Anligen zu nehnen und in ausführlichen Besprechungen mit Ihnen die jeweils bestmöglichen Lösungswege zu erarbeiten.

Familienrecht

Zu dem Fachbereich Familienrecht gehören insbesondere:

  • Scheidungsverfahren
  • Unterhalt von Kindern, Ehepartnern, Lebenspartnern, sowie in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Eltern
  • Sorge- und Umgangsrechtsangelegenheiten
  • Hausratsverfahren
  • internationales Scheidungsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung
  • Namensrecht
  • Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung
  • Maßnahmen nach Gewaltschutzgesetz und Vertretung der Opfer
  • Entwurf und Beratung hinsichtlich Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen
  • Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Das Rechtsgebiet des Familienrechts ist besonders komplex, zumeist sehr emotionsbeladen und durch die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gekennzeichnet. Das Problem in familienrechtlichen Angelegenheiten liegt häufig nicht in den Prozessen vor Gericht, sondern in den zwischenmenschlichen Problemen, die hinter der mit einer Trennung zusammenhängenden, unterschiedlichen Sach-, Interessen- und Rechtslage verborgen sind. Daher ist hier nicht nur juristisches Fachwissen erforderlich, sondern auch die Fähigkeit, kreativ, vorausschauend und psychologisch einfühlsam sowie taktisch geschickt vorzugehen. Eine Fachanwältin für Familienrecht ist hierauf spezialisiert. Eine durch umfassende und umfangreiche Prüfung nachgewiesene theoretische wie auch praktische Erfahrung sowie regelmäßige, fachspezifische Fortbildungen zeichnen einen Fachanwalt für Familienrecht aus.

Erbrecht

Im Erbrecht geht es einerseits um die Frage der vorausschauenden Gestaltung der Erb- und Vermögensnachfolge, andererseits um den bereits eingetretenen Erbfall sowie die damit verbundene Durchsetzung oder die Abwehr erbrechtlicher Ansprüche und Verpflichtungen sowie der Pflichtteilsansprüche. Die hiermit einhergehenden Probleme sind vielschichtig, kompliziert und geprägt von der Rechtsprechung der Gerichte. Häufig stellen sich dem Ratsuchenden beispielsweise folgende Fragen:

  • Was passiert im Falle meines Ablebens mit meinem Vermögen? Wie kann ich die Verteilung optimal und sinnvoll gestalten?
  • Wie kann ich erreichen, dass nach meinem Ableben mein Vermögen gerecht an meine Nachkommen verteilt werden kann?
  • Was kann ich tun, dass nach meinem Tod mein Ehegatte nicht aus der Wohnung muss und keine Pflichtteile auszahlen muss?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten für den Todesfall gibt es überhaupt und wo liegen die einzelnen Vor- und Nachteile?
  • Wie kann ich meinen Pflichtteilsanspruch geltend machen, wie hoch ist dieser und was muss ich alles beachten?
  • Was kann ich als Erbe tun, wenn der Nachlass überschuldet ist und was muss ich in diesem Fall beachten?
  • Was kann ich tun, wenn ich nicht Erbe bin, aber Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung, die der Verstorbene eingerichtet hat?
  • Welche Auskunftsmöglichkeiten stehen mir als Erbe oder als Pflichtteilsberechtigter zu?

In diesen sowie in allen anderen erberchtlichen Fragen können Sie sich an uns wenden.

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