Nachfolgend finden Sie nützliche Dokumente und Formulare, die Ihnen zum Ausdruck als .pdf-Datei zur Verfügung stehen. Sie können uns diese vervollständigt und unterzeichnet auf dem Postweg, aber auch per Telefax oder eMail zuleiten. Sollten Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich jederzeit telefonisch mit uns in Verbindung setzten.
Diese Vollmacht bezieht sich speziell auf die Vertretung in Straf- und Bußgeldsachen durch RA Kai Gollwitzer
Sie benötigen eine anwaltliche Beratung oder außergerichtliche Vertretung durch uns und beziehen Leistungen nach dem SGB-II oder sind finanziell zur Beauftragung eines Rechtsanwalts aus eigenen Mitteln außerstande? Wenn Sie diesen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe ausgefüllt und unterzeichnet sowie mit den jeweils benötigten Belegen bei uns hereinreichen (Kopien Ihrer Belege fertigen wir gerne) können wir für Sie Beratungshilfe am jeweils zuständigen Amtsgericht beantragen. Sie haben im Falle der Bewilligung der Beratunsghilfe lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR zu leisten.
Ist Ihr persönliches Erscheinen zu einer Verhandlung angeodnet, können Sie uns unter Umständen eine besondere Vollmacht erteilen, mit der wir Ihr persönliches Erscheinen - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen - ersetzen können. Sprechen Sie uns hierauf bitte an, bevor Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Diese Vollmacht ermöglicht eine umfasende Vertretung durch Frau RAin Stefanie Wolfrum. Selbstverständlich konkretisiert sich der Rahmen der Bevollmächtigung durch den einzusetzenden Betreff des Mandates.
Diese Vollmacht ermöglicht eine umfasende außergerichtliche Vertretung durch Frau RAin Zach. Selbstverständlich konkretisiert sich der Rahmen der Bevollmächtigung durch den einzusetzenden Betreff des Mandates.
Mit dieser Vollmacht erteilen Sie Frau RAin Zach die Befugnis, in Ihrer Rechtsangelegenheit gerichtliche Schritte einzulegen.
Mit dieser Vollmacht erteilen Sie Frau RAin Zach die Befugnis, in Ihrer Rechtsangelegenheit gerichtliche Schritte einzulegen.
Wünschen Sie eine Vertretung im Familien- oder Erbrecht, so können Sie nachfolgende Vollmacht zur Mandatierung im Familienrecht herunterladen und unterzeichnet an uns zurücksenden.
Diese Vollmacht ermöglicht eine umfasende rechtliche Vertretung. Selbstverständlich konkretisiert sich der Rahmen der Bevollmächtigung durch den einzusetzenden Betreff des Mandates.
Möchten Sie in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten oder vertreten werden, nutzen Sie diese hier herunterzuladende, sich auf Arbeitsrechtssachen beziehende Vollmacht
Nach Ausfüllen dieses Fragebogens können wir schnell und unmittelbar Ihre Daten und Kommunikationswünsche sowie alle mandatrelevanten Informationen erfassen.
Beabsichtigen Sie die Durchführung eines freiwilligen oder gesetzlich vorgeschriebenen Schlichtungsverfahrens nach dem BaySchlG durch RA Kai Gollwitzer als Gütestelle, finden Sie hier den dafür vorgesehenen Antrag.
Ein Strafverfahren am Hals? Steht die Polizei vor der Türe oder läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie und Sie werden zur Aussage gebeten?! Bitte beachten Sie unbedingt unser Merkblatt über Ihre Rechte als Beschuldigtem.
Wie die Beratungshilfe für außergerichtliche Kosten aufkommt, so sieht dies die Prozesskostenhilfe für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor. Stehen Sie vor einer einzureichenden Klage oder werden Sie verklagt, so können wir - wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen - für Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Hierfür benötigen wir anliegende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausgefüllt, unterzeichnet und mit den erforderlichen Belegen vervollständigt (Kopien Ihrer Belege fertigen wir gerne für Sie). Bei weiteren Fragen hierzu können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.
Wurden Sie bei einem Unfall, einem unerwartenen Vorfall, einer Straftat, oder einer ärztlichen Fehlbehandlung verletzt oder kamen Sie hierdurch zu einem Personenschaden, so können wir, der Gegner oder die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung Arztberichte über Ihre Verletzungsfolgen nur einholen, einsehen und zur Geltendmachung Ihrer berechtigten Ansprüche verwerten, wenn Sie die behandelnden Institutionen von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Dies können Sie ganz einfach erledigen, indem Sie die hier hinterlegte Erklärung herunterladen, die Sie behandelnden Institutionen sowie Ihre persönlichen Daten eintragen und und die unterzeichnete Erklärung umgehend zusenden.
Im Hinblick auf die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung
bestehen häufig große Ungewissheiten. Im allgemeinen meint man
vielleicht, jede Konsultation eines Anwalts sei mit hohen Kosten
verbunden. Dies muss aber keineswegs so sein! Darum ist es unser Ziel,
schon im Vorfeld Kosten und Risiken unserer Beauftragung mit Ihnen
sorgfältig zu besprechen und hiernach einzuschätzen, welche Schritte für
Sie sinnvoll und wirtschaftlich vernünftig sind.
Auch die
für den Mandanten oftmals undurchsichtige Struktur des anwaltlichen
Gebührenrechts führt oft zu einer "Schwellenangst" vor dem Anwalt.
Aus
diesem Grund können Sie uns Ihr Problem vorab per E-Mail oder am
Telefon schildern. Wir informieren Sie dann über die anfallenden Kosten
(Anwalt und Gericht) und über die weitere Vorgehensweise.
Zum besseren Verständnis finden sie nachfolgend einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Vergütung
Anwälten für ihre Leistungen zusteht. In der Regel orientiert sich dich
gesetzliche Vergütung am Gegenstadswert (im Falle außergerichtlicher
Beratung) oder am Streitwert (im Rahmen gerichtlicher Streitigkeiten).
Wird beispielsweise um eine Zahlung von 1.000,00 Euro gestritten,
stellen diese 1.000,00 Euro den Gegenstandswert dar. Hiernach bemessen
sich dann auch die Kosten des Rechtsanwalts - und im Falle einer Klage
die Gerichtskosten.
Insbesondere im Rahmen von Beratungsleistungen kann es oftmals
schwierig sein, einen konkreten und interessengerechten Gegenstandswert
festzusetzen, da hier in der Regel keine feste Summe im Raum steht. Man
denke beispielsweise an das Erstellen von Verträgen, Entwerfen
verschiedenster Vereinbarungen, Entwerfen von allgemeinen
Geschäftsbedingungen, etc.
Daher sind in solchen Fällen Abrechnungen nach Stundensätzen
(Vergütungsvereinbarung) für den Mandanten oftmals sinnvoll.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung so ist vor der Tätigkeit im Rahmen einer Kostendeckungsanfrage zu überprüfen, ob diese die Kosten der Beratung, der außergerichtlichen Vertretung oder des gerichtlichen Verfahrens übernimmt.
Diese Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie selbst vorab veranlassen.
Sofern
die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme zusagt, erfolgt eine
Abrechnung direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollten sie über
eine Selbstbeteiligung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung verfügen, so
wäre lediglich diese von Ihnen selbst zu tragen.
Zu
beachten ist jedoch, dass der Vertrag bereits einige Zeit vor Entstehen
der konkreten Streitigkeit abgeschlossen sein muss. Wenn Sie bereits
ein konkretes juristisches Problem haben könen Sie nicht nachträglich
eine Rechtsschutzversicherung abschließen; es muss meist eine Wartezeit
erfüllt werden. Auch werden insbesondere für den gewerblichen Bereich
meist einige Rechtsbereiche von dem Versicherungsschutz ausgenommen.
Hier wird die zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten notwendige Zeit durch uns stundengenau erfasst und dann nach einem vorab mit Ihnen vereinbarten Stundensatz abgerechnet, in der Regel nach monatlichem oder quartalweisem Arbeitsaufkommen.
Kanzlei Gollwitzer & Kollegen
Kreuzsteinstraße
7
95028 Hof
kanzlei@gollwitzer-kollegen.de
Tel.: 09281/143030
Fax: 09281/143033
In Bürogemeinschaft mit:
Steuerkanzlei Reichel
Kreuzsteinstraße
7
95028 Hof
info@steuerkanzlei-reichel.de
www.steuerkanzlei-reichel.de
Tel.: 09281/1400780
Fax: 09281/1400788