Kai Gollwitzer

Seit 1998 bin ich in meiner Heimatstadt Hof in der Kreuzsteinstraße als Rechtsanwalt tätig. Schon frühzeitig setzte ich meine Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte im Zivilrecht, insbesondere im Verkehrsrecht und Arbeitsrecht.

Nach langjähriger Tätigkeit als Dozent am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Südsachsen in Chemnitz sowie der Diploma FH Plauen lehre ich seit 2001 als Dozent der FH Hof, Hochschule für angewandte Wissenschaften, in Bachelor-Studiengängen sowie im Master-Studiengang "Personal und Arbeit" Rechtsfächer, wie Wirtschaftsprivatrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht und Arbeitsvertragsgestaltung. 

Seit 2007 betreibe ich eine Gütestelle nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz in unseren Kanzleiräumen. Wegen besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse hat mir die Rechtsanwaltskammer Bamberg 2008 die Befugnis erteilt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen. Als Vertrauensanwalt der Kfz-Innung Oberfranken stehe ich Innungsmitgliedern sowie Unternehmen und Privatkunden der gesamten Automobilbranche bei Rechtsstreitigkeiten zur Verfügung. Ferner habe ich auch den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht bereits 2004 erfolgreich abgeschlossen und mich neben dem Verkehrsrecht seither auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert.

Ich freue mich auf Ihren Kontakt und stehe Ihnen gerne zur Verfügung!

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht betrifft keineswegs nur Verkehrsunfälle, sondern sämtliche rechtliche Probleme und Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und mit Kraftfahrzeugen aller Art ergeben können. Dies reicht von Sachmängeln oder dem Fehlen vereinbarter Beschaffenheiten am Fahrzeug, also von Gewährleistungsfragen, über Garantieangelegenheiten bis hin zu zweifelhaften Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Insbesondere der Onlinehandel spielt dabei eine zunehmende Rolle. Zum Fachgebiet des Verkehrsrechts gehören Rechtsgebiete, wie

  • Geltendmachung sämtlicher Ihnen zustehender Schadensersatzansprüche nach unverschuldeten Verkehrsunfällen
  • Durchsetzung von Schmerzensgeld nach Verletzungsfolgen infolge von Unfällen oder Vorfällen jeglicher Art
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflicht- oder der eigenen Kasko- oder Unfallversicherung
  • Klärung der oftmals streitigen Haftungsfrage sowie der Höhe des Ihnen zustehenden Schadensersatz- oder Schmerzensgeldbetrages
  • Vertretung in sämtlichen Verkehrs-, Bußgeld- und Strafverfahren
  • Beratung und Vertretung in allen Führerscheinangelegenheiten (Punkte, Alkohol, MPU, Drogen, usw.)
  • Mängel bei gekauften, finanzierten oder geleasten Neu- oder Gebrauchtwagen

Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Sie hinsichtlich sämtlicher Folgen von Verkehrsunfällen, wie z.B. vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erbringender Leistungen, auch hinsichtlich vieler Positionen, an die Sie zunächst vielleicht gar nicht denken, wie etwa Haushaltsführungsschaden, Umsatzeinbußen, entgangener Gewinn, Entgeldfortzahlungsschaden, Fortkommens- oder Fortbildungsschaden, und vieles mehr.

Arbeitsrecht

Zum Fachgebiet des "Arbeitsrechts" gehören sämtliche Fragestellungen rund um das Arbeitsverhältnis, wie zum Beispiel:

  • Abschluss/Durchführung/Änderung und Kündigung von Arbeitsverträgen, innerbetrieblichen Vereinbarungen
  • Prozessführung vor sämtlichen Arbeitsgerichten, also beispielsweise Kündigungsschutzprozesse, Durchsetzung von Kündigungen, Klagen auf Entgeltzahlung, Schadensersatz, Zeugnisberichtigungsklagen, Entfristungsklagen - jeweils selbstverständlich sowohl seitens des Arbeitgebers, als auch seitens des betroffenen Arbeitnehmers
  • Vertretung von Unternehmen in Prozessen mit Betriebsräten in kollektivrechtlichen Angelegenheiten - Wahl der Unternehmensform aus arbeitsrechtlichen Gründen, Statusfeststellungsverfahren, Verfahren gegen Ungleichbehandlung nach dem AGG
  • arbeitsrechtliche Vertragsgestaltungen und Arbeitszeugnisse
  • Vergütungsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus dem MuSchG, dem BUrlG, dem TzBfG, und vieles mehr.

Gütestelle nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz

Unsere Kanzlei ist anerkannte Schiedsstelle nach Art. 5 BaySchlG. Seit 01.09.2001 gilt in Bayern das Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen und zur Änderung gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften (Bayerisches Schlichtungsgesetz - BaySchlG). Im Rahmen der freiwilligen Streitschlichtung können Sie mit meiner Hilfe zunächst eigene Schlichtungsregeln vereinbaren und unter meiner Leitung gemeinsam mit der Gegenseite eine den beiderseitigen Interessen gerecht werdende Lösung erarbeiten. Eine im Rahmen dieses sogenannten Mediationsverfahrens erzielte Einigung stellt einen Parteivergleich dar. Da eine anwaltliche Gütestelle gem. Art. 5 III 1 BaySchlG eine zivilprozessual anerkannte Institution ist, kann einer im Rahmen der freiwilligen Streitschlichtung/Mediation erzielten Schlichtungsvereinbarung auch der Charakter eines Vollstreckungstitels verliehen werden. Die Vollstreckungsklausel erteilt dann der Rechtspfleger des Amtsgerichts Hof. Diese vereinfachte Erlangung eines Titels ist insbesondere für Mediationsverfahren vorteilhaft. Sofern also eine freiwillige Schlichtung/Mediation für Sie in Betracht kommt, setzen Sie sich mit mir zur Besprechung näherer Einzelheiten in Verbindung. 

In sämtlichen Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Ehrverletzungen und freiwilligen Schlichtungen können Sie sich an mich wenden und einen - teilweise auch prozessual vorgesehenen - Schlichtungstermin vereinbaren.

Insgesamt gibt es zwei Möglichkeiten: 
a) zwei streitende Parteien wenden sich einvernehmlich an einen Rechtsanwalt als Schlichtungsstelle, der keine der beiden Parteien vertritt, oder 
b) diejenige Partei, die eine Klage erheben will, jedoch zunächst ein Schlichtungsverfahren vollziehen muss, wendet sich vor Klageerhebung an eine zugelassene Schlichtungsstelle. 

In allen Fällen können Sie sich gerne an mich wenden!

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