Stefanie Wolfrum

Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth mit Zusatzausbildung zur Wirtschaftsjuristin und anschließendem Referendariat mit Stationen unter anderem beim Landgericht Hof, der Staatsanwaltschaft Hof sowie der Anwaltschaft bin ich seit 01.06.2007 als Rechtsanwältin in der Kanzlei Gollwitzer & Kollegen tätig.

Seither bin ich für Sie insbesondere in Rechtsgebieten tätig, die im Zusammenhang mit Wohnen und Immobilien stehen. Dazu zählen insbesondere das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Nachbarrecht, aber auch das Werkvertragsrecht sowie der Forderungseinzug sind weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit. Vertiefend dazu habe ich durch einen abgeschlossenen Fachanwaltslehrgang die besonderen theoretischen Kenntnisse zur Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erlangt und nehme hierzu an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teil.

Seit 2008 bin ich zudem als Lehrbeauftragte an der Fachhochschule Hof tätig und halte Lehrveranstaltungen in zivilrechtlichen Fächern, wie Wirtschaftsprivatrecht, Vertragsgestaltung und Zivilprozessrecht, ab.

Ich freue mich, Ihnen bei allen rechtlichen Problemen kompetent zur Seite zu stehen und zusammen mit Ihnen eine für Sie interessengerechte und vor allem auch wirtschaftlich sinnvolle Lösung erarbeiten zu können.

Forderungseinzug

Haben auch Sie Schuldner, die trotz wiederholter Mahnung nicht bezahlen? Häufig bedarf es erst eines anwaltlichen Schreibens mit entsprechendem "juristischem Druck" oder gar eines gerichtlichen Mahnbescheides oder oftmals sogar einer Strafanzeige, ehe der Schuldner zur Bezahlung der offenen Forderung bewegt werden kann. Selbstverständlich wägen wir - ganz in Ihrem Interesse - vor jeglichen rechtlichen Schritten sorgfältig mit Ihnen gemeinsam ab, ob und welche Schritte sich zur Beitreibung der offenen Forderung lohnen - schließlich wollen wir unter allen Umständen vermeiden, dass Sie "gutes Geld dem schlechten Geld hinterher werfen"!

Wir sind Mitglied bei der Creditreform Hof Hefer, Lippoldt und Ritter KG und holen gerne jederzeit vor Auslösung von Verfahrens- und Gerichtskosten einschlägige Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit des Schuldners für Sie ein. Nachstehend informieren wir Sie über die jeweis aktuellen Basis- und Verzugszinssätze, die wir selbstverständlich in allen Inkasso-Angelegenheiten für Sie geltend machen, sofern Sie keinen höheren Zinssatz aus einem anderen Rechtsgrund beanspruchen können.

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
Einen online-Basiszinsrechner finden Sie im übrigen hier, damit Sie sich ein Bild der auf Ihre offene Forderung aufgelaufenen Zinsen machen können.

Haben Sie offene Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern - ganz egal aus welchem Rechtsgrund - so zögern Sie nicht und beauftragen uns mit der außergerichtlichen Geltendmachung sowie erforderlichenfalls gerichtlichen und zwangsweisen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche, von der höflichen Zahlungserinnerung bis hin zum Beantragen eines Haftbefehls zur zwangsweisen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den Schuldner.

Mietrecht

Das von Frau Rechtsanwältin Stefanie Wolfrum betreute Fachgebiet des Mietrechts regelt die zwischen Vermieter und Mieter bestehenden Rechte und Pflichten. Sowohl im Wohn- als auch im Geschäftsraummietrecht kommt es alltäglich zu Streitigkeiten, beispielsweise über die Beendigung von Mietverhältnissen, den Zustand des Mietobjekts, die Höhe der zu entrichtenden Miete, durchzuführende Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen. Bei solchen Fragestellungen ist entscheidend, dass Sie sich von Anfang an richtig verhalten, damit die getroffenen Maßnahmen gegebenenfalls auch einer gerichtlichen Nachprüfung standhalten und keine wirtschaftlichen Nachteile zur Folge haben. Nachdem das Mietrecht durch eine sehr umfangreiche und sich ständig ändernde Rechtsprechung geprägt ist, sollten Sie deshalb durch frühzeitige Einholung anwaltlichen Rates Ihre Interessen wahren. Daher steht Frau Rechtsanwältin Wolfrum sowohl Mietern als auch Vermietern beispielsweise bei folgenden Fragestellungen zur Verfügung: Tätigkeiten für Vermieter:

  • Beratung bei der Prüfung der Bonität eines potentiellen Mieters
  • Erstellung und Beratung bei der Abfassung von Mietverträgen
  • Beratung bei der Erstellung von Betriebskostenabrechungen
  • Durchsetzung von Mieterhöhungen
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigungen des Mietobjekts
  • Beratung bei Kündigungen des Mietverhältnisses und Durchsetzung der Räumung
  • Geltendmachung und nötigenfalls gerichtliche Durchsetzung nicht gezahlter Mieten oder Betriebskosten


Tätigkeiten für Mieter:

  • Beratung über die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung von langjährig befristeten Mietverträgen
  • Geltendmachung zu Unrecht einbehaltener Kautionszahlungen
  • Prüfung von Reparaturklauseln im Mietvertrag
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und gegebenenfalls Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge
  • Geltendmachung von Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache
  • Prüfung von Kündigungen (z.B. Eigenbedarfskündigungen) und Abwehr unberechtigter Kündigungen

Bei allen vorstehenden Punkten empfiehlt sich immer eine frühzeitige Beratung, um Streitigkeiten vorzubeugen oder zumindest zu vermeiden, dass im Schadens- oder Streitfall mögliche Ansprüche bereits verjährt oder aus anderen gründen nicht durchsetzbar sind. Durch die Spezialisierung und ständige Weiterbildung, insbesondere durch einen Fachanwaltslehrgang in diesem Fachgebiet, ist Frau Rechtsanwältin Stefanie Wolfrum bei sämtlichen Fragen des Mietrechts ihre kompetente Ansprechpartnerin, um die für Sie beste Lösung zu erarbeiten und durchzusetzen.

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