Nachfolgend finden Sie nützliche Dokumente und Formulare, die Ihnen zum Ausdruck als .pdf-Datei zur Verfügung stehen. Sie können uns diese vervollständigt und unterzeichnet auf dem Postweg, aber auch per Telefax oder eMail zuleiten. Sollten Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich jederzeit telefonisch mit uns in Verbindung setzten.
Im Hinblick auf die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung bestehen häufig große Ungewissheiten. Im allgemeinen meint man vielleicht, jede Konsultation eines Anwalts sei mit hohen Kosten verbunden. Dies muss aber keineswegs so sein! Darum ist es unser Ziel, schon im Vorfeld Kosten und Risiken unserer Beauftragung mit Ihnen sorgfältig zu besprechen und hiernach einzuschätzen, welche Schritte für Sie sinnvoll und wirtschaftlich vernünftig sind.
Auch die für den Mandanten oftmals undurchsichtige Struktur des anwaltlichen Gebührenrechts führt oft zu einer "Schwellenangst" vor dem Anwalt.
Aus diesem Grund können Sie uns Ihr Problem vorab per E-Mail oder am Telefon schildern. Wir informieren Sie dann über die anfallenden Kosten (Anwalt und Gericht) und über die weitere Vorgehensweise.
Zum besseren Verständnis finden sie nachfolgend einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Vergütung Anwälten für ihre Leistungen zusteht. In der Regel orientiert sich dich gesetzliche Vergütung am Gegenstadswert (im Falle außergerichtlicher Beratung) oder am Streitwert (im Rahmen gerichtlicher Streitigkeiten). Wird beispielsweise um eine Zahlung von 1.000,00 Euro gestritten, stellen diese 1.000,00 Euro den Gegenstandswert dar. Hiernach bemessen sich dann auch die Kosten des Rechtsanwalts - und im Falle einer Klage die Gerichtskosten.
Insbesondere im Rahmen von Beratungsleistungen kann es oftmals schwierig sein, einen konkreten und interessengerechten Gegenstandswert festzusetzen, da hier in der Regel keine feste Summe im Raum steht. Man denke beispielsweise an das Erstellen von Verträgen, Entwerfen verschiedenster Vereinbarungen, Entwerfen von allgemeinen Geschäftsbedingungen, etc.
Daher sind in solchen Fällen Abrechnungen nach Stundensätzen (Vergütungsvereinbarung) für den Mandanten oftmals sinnvoll.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung so ist vor der Tätigkeit im Rahmen einer Kostendeckungsanfrage zu überprüfen, ob diese die Kosten der Beratung, der außergerichtlichen Vertretung oder des gerichtlichen Verfahrens übernimmt.
Diese Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie selbst vorab veranlassen.
Sofern die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme zusagt, erfolgt eine Abrechnung direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollten sie über eine Selbstbeteiligung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung verfügen, so wäre lediglich diese von Ihnen selbst zu tragen.
Zu beachten ist jedoch, dass der Vertrag bereits einige Zeit vor Entstehen der konkreten Streitigkeit abgeschlossen sein muss. Wenn Sie bereits ein konkretes juristisches Problem haben könen Sie nicht nachträglich eine Rechtsschutzversicherung abschließen; es muss meist eine Wartezeit erfüllt werden. Auch werden insbesondere für den gewerblichen Bereich meist einige Rechtsbereiche von dem Versicherungsschutz ausgenommen.
Hier wird die zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten notwendige Zeit durch uns stundengenau erfasst und dann nach einem vorab mit Ihnen vereinbarten Stundensatz abgerechnet, in der Regel nach monatlichem oder quartalweisem Arbeitsaufkommen.